Allgemeine GeschäftsbedingungEN

1. Leistungen 

Der konkrete Leistungsumfang ist der jeweiligen Bankettvereinbarung und den weiteren Anhängen zu dieser zu entnehmen. Soweit die Bankettvereinbarung sowie die weiteren Anhänge von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die in der Bankettvereinbarung und den anderen Anhängen getroffenen Regelungen vor.

2. Abschluss der Bankettvereinbarung

Die Bankettvereinbarung mit allen darin eventuell erwähnten Anhängen und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt durch die Rücksendung der unterzeichneten Vereinbarung an die Villa Hasenholz zustande. Mit dem Empfang der unterschriebenen Bankettvereinbarung gilt der Auftrag als erteilt. 

3. Preise und Zahlungen 

Die Preise sind aus den jeweiligen Angeboten zu entnehmen. Alle Preise verstehen sich in EURO, exklusive Mehrwertsteuer. Maßgeblich ist der aktuell geltende Mehrwertsteuersatz.

Ein Abzug für bestellte, aber nicht bezogene Leistungen ist ausgeschlossen.

Eine Preiserhöhung durch die Villa Hasenholz ist berechtigt, sofern sich die dem vereinbarten Preis zugrundeliegenden Löhne und Kosten erheblich erhöhen und zwischen Zustandekommen des Vertrages mehr als 4 Monate liegen.
Die Zahlungen sind wie folgt zu leisten:

  • bei Vertragsabschluss: 30% des Auftragswertes
  • bis spätestens 3 Monat vor der Veranstaltung:  30% des Auftragswertes
  • bis spätestens dem Vortag der Veranstaltung: 40% des Auftragswertes.

Bei Zahlung von 60% bis spätestens 3 Tage nach Vertragsabschluss – maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Konto von Frau Marion Salzmann – werden 2% Skonto auf den Auftragswert gewährt.

4. Ablauf und Ende der Veranstaltung

Der Anlass und Zweck der Veranstaltung ergibt sich aus der Bankettvereinbarung und ist bindend.

Der Auftraggeber hat bei einer von dem Auftraggeber verpflichteten Band die Auftragnehmerin bis spätestens einen Monat vor dem Tag der Veranstaltung über diese zu informieren.

Die Veranstaltung beginnt und endet nach dem in der Bankettvereinbarung vereinbarten Zeitraum. Die Verlängerung der Veranstaltung ist nach Absprache möglich und vor Veranstaltung bekannt zu geben. Die Verlängerungspauschale ist der Bankettvereinbarung zu entnehmen. 

Zum Ende der Veranstaltung ist der Veranstaltungsort zu beräumen.

5. Rücktritt

Der Auftraggeber kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Bankettvereinbarungzurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der Villa Hasenholz zu erklären.

Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung bei der Villa Hasenholz. Es entstehen je nach Eingang der Rücktrittserklärung folgende Gebühren:

  • 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 25% vom Auftragswert
  • ab 12 Wochen vor Leistungsbeginn 50% vom Auftragswert
  • ab 6 Wochen vor Leistungsbeginn den vollen Auftragswert

6. Änderung der Teilnehmerzahl 

Die von dem Auftraggeber mitgeteilte Gästezahl ist für die Angebotserstellung maßgeblich. Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss der Villa Hasenholz, Frau Marion Salzmann, bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung schriftlich bekanntgegeben werden.

Hiernach, also bei nachträglicher Unterschreitung der Anzahl der Gäste, wird die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Teilnehmerzahl berechnet.

7. Reinigungskosten

In der Regel sind Reinigungskosten in der Angebotserstellung berücksichtigt. Für Reinigungskosten, auch für den unmittelbaren Außenbereich, die das übliche Maß, insbesondere durch überhöhten Alkoholgenuss, Konfetti, Kerzen, Wunderkerzen, Zigaretten im Außenbereich, überschreiten, wird eine entsprechend zusätzliche Reinigungspauschale von € 150,00 erhoben. 

8. Catering 

Die Villa Hasenholz wird ausschließlich durch en Gastronomiebetrieb „PingPing – Pepes kitchen“ beliefert. Der Auftraggeber verpflichtet sich für die Verköstigung am Abend, diesen Belieferer zu beauftragen.

9. Vertragsauflösung 

Kann der Auftrag aus Gründen höherer Gewalt oder aus Gründen, die seitens der Villa Hasenholz nicht beeinflusst werden können, vollumfänglich oder auch nur teilweise nicht erfüllt werden, so sind die Parteien von jeglicher Haftung entlastet. 

Die Villa Hasenholz behält sich das Recht vor, zu jedem Zeitpunkt vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Auftraggeber seinen sich aus dem Bankettvertrag und diesen Bestimmungen ergebenden Verpflichtungen und Aufgaben nicht nachkommt. 

Die Villa Hasenholz behält sich das Recht vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. 

10. Naturschutz und Tierschutz

Die Villa Hasenholz befindet sich in einem Naturschutzgebiet. Auf die geltenden naturschutzrechtlichen Regelungen wird ausdrücklich hingewiesen. Das Veranstalten eines Feuerwerkes und einer Lasershow ist ausdrücklich nicht gestattet. Ebenso sind Fluglaternen gesetzlich verboten. Sollten im Rahmen der Veranstaltung naturschutzrechtliche Bestimmungen verletzt werden, liegt die Verantwortlichkeit bei dem Veranstalter, welcher ebenso ordnungsrechtlich haftet. 

Die Villa Hasenholz behält sich Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.

Auf dem Grundstück der Villa Hasenholz gehaltene Tiere dürfen nicht gefüttert oder gestreichelt werden. Sie sind respektvoll zu behandeln. Mitgebrachte Hunde sind anzuleinen.

11. Beschädigung und Haftung 

Für Beschädigung oder Verlust an Einrichtung oder Inventar, die während der Veranstaltung verursacht werden haftet der Veranstalter, ohne dass es eines Nachweises des Verschuldens durch die Villa Hasenholz bedarf. 

Das Anbringen von Dekorationen oder anderen Gegenständen ist nur mit Zustimmung der Villa Hasenholz gestattet. 

Offenes Feuer ist im gesamten Bereich, also auch im Außenbereich, verboten. 

Für den Verlust oder die Beschädigung von eingebrachten Gegenständen, insbesondere aber nicht abschließend: hinterlegte Geschenken von Gästen an den Veranstalter/Auftraggeber, Garderobe, bei der Bankettveranstaltungen übernimmt die Villa Hasenholz keinerlei Haftung. 

Ebenso wird keine Haftung seitens der Villa Hasenholz für mitgebrachte Speisen und Getränke übernommen.

12. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt werden muss, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung entspricht. 

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Der Gerichtsstand ist Leipzig. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. 

14. Anerkenntnis

Der Auftraggeber erkennt diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung seiner Veranstaltung an. Bucht dieser fernmündlich, gilt die Anerkennung spätestens mit Leistung der Anzahlung.